Organisation & Aufgaben
Der Aufsichtsrat besteht grundsätzlich aus zehn Kapitalvertreter:innen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Sie verfügen über qualifizierte internationale Erfahrung in verschiedenen Branchen.
Der Aufsichtsrat besteht grundsätzlich aus zehn Kapitalvertreter:innen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Sie verfügen über qualifizierte internationale Erfahrung in verschiedenen Branchen.